Überarbeitete Ausführungsverordnung zum Thüringer Jagdgesetz veröffentlicht

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TMIL/Fordaq
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Angesichts der fortschreitenden Afrikanischen Schweinepest ergreift Thüringen besondere Maßnahmen, um den Eintrag in das eigene Bundesland möglichst zu verhindern, zumindest aber früh zu erkennen. So sind seit dem 11. September 2021 mit der Veröffentlichung der überarbeiteten Ausführungsverordnung zum Thüringer Jagdgesetz künstliche Lichtquellen und Nachtzielgeräte, d.h. Vor- und Aufsatzgeräten für Zielfernrohre, zur Wildschweinjagd in Thüringen zugelassen. Außerdem werden die Abschussregelungen flexibler gestaltet. Zukünftig sind beispielsweise Übererfüllungen beim weiblichen Wild und beim Nachwuchs von 10% zum Ende der Abschussplanperiode ohne Sanktionen möglich.

Darüber hinaus wurde dem Wunsch der Jäger entsprochen, beim männlichen Hochwild (Rot-, Dam- und Muffelwild) von dem bisherigen Güteklassenabschuss zum Altersklassenabschuss zu wechseln. Damit entfällt die oftmals sehr schwierige Trophäenansprache.

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